Ein Verdachtsmoment hat sich bestätigt: der Strassenbelag ist nicht so, wie er sein sollte.
Unsere Recherchen bei den Herstellern und dem Bundesamt für Strassenbau sowie Fotografien von der Aufbringung des Belages, die von Herrn Bürgermeister Spieth beigesteuert wurden, hatten letztendlich zur Folge, dass das Regierungspräsidium Tübingen hier nachgeprüft hat. Es wurde festgestellt, dass ein anderes Herstellungsverfahren zur Anwendung gekommen ist, welches den Belag in seinen Eigenschaften verändert. Diese Abweichung in der Beschaffenheit des Belages macht das letzte Lärmgutachten praktisch ungültig, sagt das Regierungspräsidium, da die 2dB(A) Dämpfung nicht mehr zum Abzug kommen dürfen.
Jeder kann nun selbst überschlägig kontrollieren, ob er nun über den gesetzlichen Grenzwerten liegt und damit auch Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen hat, in dem zu dem zuletzt berechneten Wert +2 addiert werden. Das Regierungspräsidium lässt eine neue Berechnung der Werte durchführen, die dann eine exaktere Basis darstellt. Es ist daher davon auszugehen, daß seitens der nun "neu" Betroffenen vom Straßenbauamt Überlingen nun Gelder für Lärmschutzmaßnahmen gefordert werden können.
Patrick Haller, 30.6.2004