Bürger für Lärmschutz
 
 
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Es ist zu Laut!

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Stephan Marks
204 Seiten, broschiert

Lärmgeplagte fordern schnelles Handeln SZ

ERISKIRCH - Rund 40 Zuhörer sorgten am Mittwochabend für Platznot im Eriskircher Ratssaal. Sie alle waren gekommen, um die Bürgerfragestunde im Rahmen der Gemeinderatssitzung ddzu zu nutzen, ihrer Forderung nach Lärmschutzbauten an der neuen B 31 Nachdruck zu verleihen.

Die lärmgeplagten Bürger wollen sich nicht damit zufrieden geben, dass die Gemeinde zunächst nur zwischen ihnen und Regierungspräsidium sowie Straßenbauamt vermitteln, deren Stellungnahme abwarten und eventuelle Verpflichtungen zu Lärmschutzmaßnahmen prüfen will. Die Bürger drängen auf eine schnelle Lösung des Lärmproblems und sehen hier bereits jetzt die Gemeinde in der Pflicht. „Man darf nicht einfach nur abwarten", meinte eine betroffene Anwohnerin, eine andere wurde etwas deftiger; „Wir wollen nicht nur blabla, sondern dass die Gemeinde etwas tut." Eine weitere Bürgerin lieferte die Begründung: „Nach sieben Wochen sind wir mit den Nerven am Ende." Für ein „Novum im gesamten Kreis", so Kämmerer Anton Ganser, sorgten die Bürger mit insgesamt 57 Einwendungen gegen die Haushaltssatzung für das Jahr 2004, in denen sie fordern, Mittel für Lärmschutz maßnahmen einzustellen. Ganser verlas zwar sämtliche Ausführungen, -der Gemeinderat wies die Einwendungen aber zurück, da auf Grund des heutigen Kenntnisstandes der Ansatz von Haushaltsmitteln nicht möglich sei. „Um Mittel einstellen zu können, müssen wir wissen, ob eine Aufgabe tatsächlich auf die Gemeinde zukommt, und was sie ungefähr kosten wird", erklärte Bürgermeister Markus Spieth. Falls der Gemeinderat irgendwann entscheiden sollte, dass die Gemeinde in Sachen Lärmschutz selbsttätig werden solle, könne er das auch ohne eine entsprechende Position im Haushaltsplan.

Verfrühte Forderungen

Ob es soweit kommen wird, bleibt abzuwarten. Denn entgegen der Forderungen der Bürgerinitiative beharrt Markus Spieth weiterhin darauf, zunächst die Rechtslage zu klären. „Die Gemeinde ist vorerst nicht der richtige Adressat für Forderungen und Investitionswünsche", so der Schultes. Diskussionen über Ansprüche gegenüber der Gemeinde seien verfrüht, er wolle auch kein Signal in diese jene Richtung geben, bevor nicht geklärt sei, ob an anderer Stelle Verpflichtungen für Lärmschutzmaßnahmen bestehen. Ein gemeinsames Treffen vor Vertretern der Bürgerinitiative, des Regierungspräsidiums und des Straßenbauamtes mit der Gemeinde als Vertreter soll hier Klarheit schaffen. Drei ... Termine in den nächsten Wochen habe das Regierungspräsidium angeboten. Ebenso habe man dort auch zugesagt, der Bürgerinitiative die gewünschten Unterlagen, insbesondere die Lärmschutzgutachten von 1999 und 2000 zur Verfügung zu stellen.


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